Glycyrrhizin in Lakritzerzeugnissen

Anlass und Hintergründe

Lakritzwaren enthalten als charakteristische Zutat mindestens 3 % Süßholzextrakt. Dieser wird aus den Wurzeln des echten Süßholzes (Glycyrrhiza glabra) gewonnen und enthält Glycyrrhizin, ein Glykosid der Glycyrrhitinsäure, das eine 50-fach höhere Süßkraft als Zucker besitzt und zum charakteristischen Geschmack von Lakritz beiträgt.

Glycyrrhizin hat nicht nur stark süßende Eigenschaften, sondern auch Auswirkungen auf den Mineral- und Wasserhaushalt des Körpers. Bei der Verstoffwechselung von Glycyrrhizin wird Glycyrrhitinsäure freigesetzt, welches ein hormonell gesteuertes Enzym im Mineralstoffhaushalt hemmt. Regelmäßig verzehrte größere Mengen von Glycyrrhizin können daher Blutdrucksteigerungen und Wassereinlagerungen zur Folge haben. Süßwaren, die Glycyrrhizinsäure oder ihr Ammoniumsalz durch Zusatz der Substanz selbst oder der Süßholzpflanze in Konzentrationen von mindestens 400 mg/100  g enthalten, müssen deshalb nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) den Hinweis tragen „enthält Süßholz – bei hohem Blutdruck sollte ein übermäßiger Verzehr dieses Erzeugnisses vermieden werden”. Süßwaren, die Glycyrrhizin ab einem Gehalt von 10 mg/100 g enthalten, ist nach den Vorgaben der LMIV der Hinweis „enthält Süßholz” unmittelbar nach der Zutatenliste anzufügen, es sei denn, der Begriff „Süßholz” ist bereits im Zutatenverzeichnis oder in der Bezeichnung des Lebensmittels enthalten. Lakritz, das einen Glycyrrhizingehalt über 200 mg/100 g aufweist, wird nach den Richtlinien für Zuckerwaren des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde als Starklakritz bezeichnet.

Ziel der Untersuchungen

Ziel der Untersuchungen war die Ermittlung eines Überblicks über die Glycyrrhizingehalte von Lakritzwaren und gleichzeitig die Überprüfung der Kennzeichnungsanforderungen, die auf den Zusatz von Süßholz bzw. Süßholzextrakt beruhen.

Planung und Durchführung

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 36 Proben Lakritz, Lakritzkonfekt und lakritzhaltige Zuckerwaren von 12 unterschiedlichen Herstellern bzw. Importeuren untersucht, die verpackt oder als lose Ware an den Verbraucher abgegeben wurden. Nach den Angaben in der Zutatenliste enthielten die Lakritzerzeugnisse zwischen 1,5 % und 10 % Süßholzsaft bzw. Süßholzextrakt.

Als Untersuchungsmethode wurde das HPLC-Verfahren zur Bestimmung von Glycyrrhizin in Lakritz und lakritzhaltigen Zuckerwaren nach der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren verwendet.

Untersuchungsergebnisse

Der maximale Glycyrrhizingehalt der untersuchten Proben betrug 597 mg/100 g, während die kleinste analysierte Konzentration 5,2 mg/100 g betrug. Bei acht Proben lag der Glycyrrhizingehalt zwischen 10 und rund 50 mg/100 g. Der Großteil der Proben (16) wies Glycyrrhizinkonzentrationen zwischen 50 und 100 mg/100 g auf. Bei neun Proben war der Glycyrrhizingehalt größer als 100 mg/100 g. Der Median aller untersuchter Proben ergab 80,6 mg/100 g.

Fazit

Der Hinweis zum hohen Blutdruck gemäß LMIV war bei zwei Proben notwendig und korrekt angegeben. Der ermittelte Glycyrrhizingehalt führte bei keiner Probe zu einer Beanstandung.

Insgesamt hat das LGL 13,9 % der vorgelegten Lakritzerzeugnisse wegen verschiedener Kennzeichnungsmängel wie zum Beispiel einer nicht korrekten Nährwerttabelle oder mangelhafter Zutatenangaben beanstandet. Das LGL wird weitere Untersuchungen durchführen.

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